Er erhielt 1748 von König Karl Emmanuel III in Anerkennung seiner Verdienste die Villa und die Ländereien von Cerreto.
Herzog Philipp von Parma und Piacenza beauftragt 1753 den Vorsitzenden seines höchsten Justiz- und Verwaltungsgremiums, Alberto Scribani Rossi (1698–1758), mit einem Gutachten zum möglichen Verkauf von Raffaels Sixtinischer Madonna. Aus seiner Heimatstadt Piacenza soll diese an den Dresdener Hof gelangen. Der Bericht fällt ebenso fundiert wie eindeutig aus: Das Gemälde sei historisch, ideell und materiell so mit seinem Ort verbunden, dass ein Verlust weder auszuhandeln, noch zu erlauben, noch hinzunehmen sei. Der Fürst habe die Pflicht als Souverän, es für sein Land zu bewahren. Auch wenn es am Ende erfolglos ist, bleibt Scribanis Plädoyer ein Schlüsseldokument zur Debatte um gemeinschaftliches Kulturgut, wie sie in der Neuzeit entsteht.
Quelle: Scribani Rossi: Gutachten gegen die Ausfuhr der Madonna Sistina (1753), https://translanth.hypotheses.org/ueber/Scribani Rossi