Bereits 1658 wurde dem venezianischen Patriziat ein Zweig hinzugefügt und vom österreichischen Reich in den Rang eines Grafen erhoben. Der Titel des Grafen, der bei der Ausübung feudaler Funktionen verwendet wurde, wurde von der Venezianischen Republik durch die Kündigung des Magistrats für Lehen am 27. Februar 1729 anerkannt.